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OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 8 LA 79/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Heranziehung eines Mitveranlassers einer Vermessung zu Vermessungskosten.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 5 Abs 1 VerwKostG ND
Kostenschuldner; Mitveranlasser; Veranlasser; Vermessungskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 12.03.2002 - 2 A 30/01
- OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 8 LA 79/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 8 LA 79/02
Eine Abweichung setzt voraus, dass das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem obergerichtlich aufgestellten, dieselbe Rechtsfrage betreffenden und die Entscheidung tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt ( vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.12.1995 - 4 B 187.95 - Beschl. v. 29.8.1997 - 7 B 261/97 - NJW 1997 S. 3328; Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, § 12 Rn. 36 ff.). - BVerwG, 06.12.1995 - 4 B 187.95
Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 8 LA 79/02
Eine Abweichung setzt voraus, dass das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem obergerichtlich aufgestellten, dieselbe Rechtsfrage betreffenden und die Entscheidung tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt ( vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.12.1995 - 4 B 187.95 - Beschl. v. 29.8.1997 - 7 B 261/97 - NJW 1997 S. 3328; Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, § 12 Rn. 36 ff.). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.05.1990 - 6 A 163/88
Kostentragung für Liegenschaftsvermessung;; Gebührenschuldner; Gesamtschuldner; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 8 LA 79/02
Schließlich ist die Berufung auch nicht wegen Divergenz nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zuzulassen, weil die erstinstanzliche Entscheidung entgegen der Annahme der Klägerin von den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 25. Mai 1990 ( 6 A 163/88 ) und vom 25. April 1989 ( 1 A 164/87 ) nicht abweicht.